Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Adressen, Ansprechpartner und alle Informationen über Demenz, rechtliche Grundlagen, Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen, Betreuungs-, Wohn- und Schulungsangebote.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Der Vorstand
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie unsere Arbeit! Nur wenn wir viele sind wird man uns hören.
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Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Modellprojekt - Pflegeleistungsergänzungsgesetz ist die gesetzliche Basis für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Demenz
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Informationen zur Pflegeversicherung, rechtlichen Vorsorge, Betreuungsverfügung und zur Anerkennung einer Schwerbehinderung
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Hier finden Sie Links, Literaturangaben für Erfahrungsberichte, Romane und Fachliteratur und Informationen zum Abbonieren von Broschüren.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Beratungsangebote in Thüringen - Durch die Beratung erhalten Angehörige Informationen zur Erkrankung und regionalen Hilfsmöglichkeiten.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Selbsthilfegruppen dienen zum Austausch von persönlichen Erfahrungen und werden von vielen Angehörigen als sehr hilfreich empfunden.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Auflistung der Betreuungsangebote für Betroffene
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Als alternative Wohnform für demenzkranke Menschen kann eine Demenz- bzw. Alzheimer-WG oder auch betreutes Wohnen gewählt werden.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Gerontopsychiatrische Pflegeheime und -stationen sind personell, räumlich und pflegerisch auf die Bedürfnisse von demenzkranken Menschen ausgerichtet
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. bietet in Kooperation mit der Krankenkasse und anderen Einrichtungen kostenlose Angehörigenschulungen an.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Hier finden Sie alle Veranstaltungen in Thüringen zum Thema Alzheimer.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik zum Thema Alzheimer bzw. Demenz? Dann füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Anfahrtsbeschreibung des Büros in Erfurt.
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - aktuelle Nachrichten zum Thema Alzheimer bzw. Demenz
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Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. - Impressum
rechtliche Gründlagen Pflegeversicherung Demenzkranke Menschen, die dauerhaft auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag bei der Pflegekasse durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geprüft und je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit die Pflegestufe 1, 2 oder 3 festgestellt. Die Höhe der Leistungen bzw. die Pflegestufe hängen davon ab, wie viel Zeit täglich für Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung aufgewendet werden muss. Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§45 SGB XI) seit dem 01.04.2002: Alle Versicherten der Pflegeversicherung, die Leistungen für ambulante Pflege erhalten, können zusätzlich bis zu 460 Euro jährlich in Anspruch nehmen für Aufwendungen der allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung, wenn der medizinische Dienst der Krankenkassen einen erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Anleitung feststellt. Die Antragstellung erfolgt formlos bei der zuständigen Pflegekasse. Reform der Pflegeversicherung zum 01.07.2008 Ab dem 01.07.2008 können Menschen mit Demenz auch vor der Anerkennung einer Pflegestufe Leistungen der Pflegeversicherung erhalten – die zusätzlichen Betreuungsleistungen (siehe Pflegeleistungsergänzungsgesetz – Verlinkung PDF). Zum Erhalt dieser Leistungen ist ebenfalls eine Begutachtung durch den MDK notwendig, wobei festgestellt wird, ob ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Anleitung vorliegt. Versicherte mit der Anerkennung des erheblichen Bedarfes an allgemeiner Beaufsichtigung und Anleitung können monatlich bis zu 200 EURO beanspruchen. Dieser Betrag ist gestaffelt in einen Grundbetrag von bis zu 100 EURO im Monat und in einen erhöhten Betrag von bis zu 200 EURO im Monat. Nähere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei ihrer Pflegekasse und vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung unter: BMGS - Pflegeversicherung Broschüre Pflegeversicherung können Sie herunterladen unter: online: BMGS - Pflege nach oben Persönliches Pflegebudget als neue Leistungsvariante der Pflegeversicherung: Im September 2004 startete das 4-jährige Modellprojekt zum Pflegebudget in einigen Städten u.a. in Erfurt, in dem das persönliche Pflegebudget als dritte Leistungsvariante der Pflegeversicherung erprobt wird. Das persönliche Pflegebudget (§ 8 Abs. 3 SGB XI) ist neben Pflegegeld und Sachleistungen nach §36 SGB XI die dritte Leistungsvariante der Pflegeversicherung, die direkt an den Versicherten ausgezahlt wird. Der Umfang der Leistung entspricht dem Betrag der Sachleistungen. Pflegestufe 1: 384 EUR Pflegestufe 2: 921 EUR Pflegestufe 3: 1432 EUR Die Leistungen kann der Versicherte für gesetzlich festgelegte pflegerische Verrichtungen (§14 SGB XI), aber auch für andere Dienstleistungen einsetzen. Professionelle, familiäre und Ehrenamtliche Hilfen können kombiniert werden. Dies beschreibt einen klaren Vorteil, denn Hilfen können je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden und so kann auch der erhöhte Bedarf an Beaufsichtigung und Anleitung z.B. bei demenzkranken Menschen berücksichtigt werden. Der Versicherte bzw. die Angehörigen werden durch einen Fall-Manager (Case-Manager) bezüglich der Zusammenstellung der Hilfen beraten. Die Festlegung und Überprüfung von Pflege- und Qualitätsstandards wird auch eine wichtige Aufgabe sein, um qualitativ nicht adäquate Angebote zu minimieren. Quelle: Pflegebudget nach oben rechtliche Vorsorge Die Betroffenen sollten Entscheidungen über die Verwaltung des Vermögens, die künftige Pflege, sowie gewünschte und nicht gewünschte ärztliche Maßnahmen vorsorglich treffen. Im Folgenden sind Vorsorgemöglichkeiten kurz erläutert. Vorsorgevollmacht: Mit der Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person bevollmächtigt in bestimmten Bereichen (Renten-, Versorgungs- und Steuerangelegenheiten, Gesundheits- und Behandlungsfürsorge) oder generell für den Betroffenen zu entscheiden und zu handeln. Die Voraussetzung für die Niederschrift einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit, die man vom Arzt bescheinigen lässt. Die Vollmacht tritt in Kraft, wenn Geschäftsunfähigkeit fachärztlich belegt ist. Broschüre: Betreuungsrecht und Vordruck des Bundesministeriums für Justiz online: Betreuungsrecht mit Vorsorgevollmacht (Download) schriftlich: GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn BMJ-Broschürenversand Maarstr. 98a 53227 Bonn per E-Mail: bmj@gvp-bonn.de telefonisch über die Servicenummer 0180-5221996 per Fax: 0180-5221997 Patientenverfügung: Ist bekannt als Patiententestament, ist aber schon zu Lebzeiten gültig. Man kann festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden sollen bzw. nicht ergriffen werden sollen z.b. keine Wiederbelebung, lebensverlängernde Maßnahmen oder medizinische Maximalbehandlung. Lassen Sie sich von ihrem Hausarzt beraten. Das Patiententestament sollte handschriftlich verfasst werden, es sollte kein Formular verwendet werden. Broschüre Patientenverfügung und Vordruck des Bundesministeriums für Justiz: online: BMJ - Patientenverfügung (Download) schriftlich: GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn BMJ-Broschürenversand Maarstr. 98a 53227 Bonn per E-Mail: bmj@gvp-bonn.de telefonisch über die Servicenummer: 0180-5221996 per Fax: 0180-5221997 nach oben Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Die gesetzliche Grundlage (BGBl.I 589) für die Registrierung von Vorsorgevollmachten trat zum 31.07.2004 in Kraft. Die Bundesnotarkammer informiert über das Prozedere, Kosten usw. unter BNotK-Zentrales Vorsorgeregister oder telefonisch unter 030/3838660. Die Vollmachten, Verfügungen können online oder schriftlich eingetragen werden. Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Kronenstrasse 42 10117 Berlin nach oben Rechtliche Betreuung Die rechtliche Betreuung ist die rechtliche Vertretung eines volljährigen Menschen, der Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen benötigt (§§ 1896 ff BGB). Die rechtliche Betreuung für Menschen mit Demenz sollte beantragt werden, wenn keinerlei Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen vorliegen. Zu Fragen rund um die rechtliche Betreuung wurde ein Betreuungswegweiser für Thüringen erstellt. Wenn Sie Interesse an diesem Handbuch haben, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 150.