Offener Brief zum Pflegeneuordnungsgesetz: Wir tragen mit
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat sich am 2. November 2026 mit einem offenen Brief zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) an die demokratischen Parteien im Bundestag, den Bundeskanzler, den Bundesgesundheitsminister und die Pflegebevollmächtigte gewandt. Die Alzheimer Gesellschaft Thüringen trägt den Brief gemeinsam mit sieben weiteren Landesverbänden mit.
Warum wir unterschreiben
Rund 86 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Das gilt auch für Menschen mit Demenz. Die geplante Reform verschiebt die Last aus unserer Sicht einseitig weiter zu den pflegenden Angehörigen und wird dem eigenen Anspruch an Vorbeugung bei Demenz nicht gerecht. Seit dem Referentenentwurf im Juni erreichen die Alzheimer-Gesellschaften viele Zuschriften besorgter Familien, die fürchten, die Pflege zu Hause nicht mehr wie bisher stemmen zu können.
Unsere Forderungen
- Sozialraumbudget auch in Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag ist für Menschen mit Demenz oft der erste Zugang zu Hilfe. Gerade in Pflegegrad 1 wirkt er vorbeugend. Er darf nicht wegfallen.
- Ansparen ermöglichen: Nicht genutzte Beträge müssen sich ansparen lassen, am besten als Jahresbudget von 2.100 Euro statt 175 Euro im Monat.
- Angebote vor Ort erhalten: Träger müssen weiterhin zugleich als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und als ambulante Betreuungseinrichtung zugelassen sein können. Sonst fallen bewährte Angebote weg.
- Verhinderungspflege erhalten: Sie muss als flexible Leistung bleiben, auch wenn Nachbarn, Freunde oder Familie einspringen, und für stundenweise Entlastung.
- Leistungen anpassen: Pflegegeld und Sachleistungen müssen schon 2027 und 2028 an die Preisentwicklung angepasst werden.
- Akut-Kurzzeitpflege öffnen: Sie muss auch dann zur Verfügung stehen, wenn das Budget für Notfälle im laufenden Jahr schon aufgebraucht ist.
Wie es weitergeht
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September beschlossen. Am 5. November berät der Bundestag in erster Lesung, danach der Gesundheitsausschuss. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Es ist noch nicht verabschiedet: Bis auf Weiteres gelten die Leistungen der Pflegeversicherung wie bisher.
Was Sie tun können
Je mehr Betroffene sich an ihre Abgeordneten wenden, desto größer ist der Druck, den Entwurf noch zu ändern. Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten, was die Reform für Sie persönlich bedeuten würde, oder gehen Sie ins Wahlkreisbüro vor Ort. Wer für Ihren Wahlkreis im Bundestag sitzt, finden Sie auf abgeordnetenwatch.de.
Zum Herunterladen
- Offener Brief zum Pflegeneuordnungsgesetz (PDF, 6 Seiten, 2. November 2026)
- Infoblatt: Was bedeutet das PNOG für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen? (PDF, 1 Seite, Stand 30.10.2026)
Was im Gesetzentwurf im Einzelnen geplant ist, lesen Sie in unserem Beitrag Pflegereform: Was das PNOG für Menschen mit Demenz bedeutet. Fragen zu Ihrer eigenen Situation beantworten wir gern in unserer Beratung: 0361 60255744.
Quelle: Offener Brief der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz vom 2. November 2026
