Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Als alternative Wohnform für Menschen mit Demenz wurden in den letzten Jahren vermehrt ambulant betreute Wohngemeinschaften (WGs) gegründet. In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz leben in der Regel acht bis maximal zwölf Personen in einer großen Wohnung zusammen. Sie werden von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die Erkrankten werden durch Angehörige, rechtliche Betreuer*innen oder Bevollmächtigte vertreten und sind Mieter*innen. Sie zahlen Miete für ihren individuellen Wohnraum und anteilig für gemeinsam genutzte Räume (Wohnzimmer, Küche, Bäder).

Grundsätzlich unterscheidet man hier selbstorganisierte Wohngemeinschaften und nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen (in Trägerschaft).

Mehr Informationen finden Sie hier: Infoblatt 13 – Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz (PDF).

Betreutes Wohnen
Unter den Begriff des Betreuten Wohnens fallen viele Arten von Konzeptionen. Doch Vorsicht: der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht gesetzlich geschützt. In den meisten Fällen handelt es sich um eigenständiges Wohnen mit der Möglichkeit einen Notruf und zusätzliche Betreuungsleistungen (kostenpflichtig) durch die jeweiligen Anbieter hinzu zu buchen. Fast immer befindet sich der Pflegedienst dabei mit im Haus.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei den jeweiligen Anbieter*innen genau über die Art der Betreuung und überlegen Sie, ob und welche Vorteile diese Form des Wohnens für Sie bietet.