Pflegereform: Was das PNOG für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bedeutet

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren: Nach dem aktuellen Zeitplan ist die erste Lesung im Bundestag am 6. November vorgesehen, im Bundesrat am 20. November. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat ihr Infoblatt dazu aktualisiert. Es fasst auf einer Seite zusammen, was sich für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige ändern soll.

Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die bisherigen Leistungen der Pflegeversicherung unverändert.

Infoblatt herunterladen: Was bedeutet das PNOG für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen? (PDF, 1 Seite, Stand 21.10.2026)

Grafik: Pflegereform. PNOG, Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 21. Oktober 2026. Was bedeutet die Reform für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen? Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft als PDF zum Herunterladen.

Was besser werden soll

  • Der bisherige Entlastungsbetrag wird ab 2027 als „Sozialraumbudget“ auf 175 Euro aufgestockt.
  • Aus dem Pflegegeld wird das „Entlastungsbudget“, aus der Sachleistung das „Sachleistungsbudget“. Beide Beträge steigen ab 2027 je nach Pflegegrad um etwa 6 bis 12 Prozent.
  • Ab 2028 sollen in Akutsituationen, etwa wenn pflegende Angehörige ausfallen, Akut-Kurzzeitpflegeplätze und Akut-Pflegedienste zur Verfügung stehen.
  • Ab 2028 soll ein Online-Portal Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung und Anbieter an einem Ort bündeln. Auch Anträge sollen dort möglich sein.
  • Ab 2029 sollen die verschiedenen Beratungsangebote in einer individuellen „Pflegebegleitung“ zusammengeführt werden.

Was wegfallen oder schwieriger werden soll

  • Ab 2027 wird der Zugang zu den Pflegegraden 1, 2 und 3 schwieriger, weil die Punktwerte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst hochgesetzt werden.
  • Ab 2027 fällt die Verhinderungspflege komplett weg. Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Einzelbetreuung oder Betreuungsgruppen, können dann nur noch aus dem neuen Sozialraumbudget bezahlt werden.
  • Damit entfällt auch die Möglichkeit, über die Verhinderungspflege eine privat organisierte Vertretung zu bezahlen, zum Beispiel während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen.
  • In Pflegegrad 1 wird der Entlastungsbetrag ab 2027 ganz gestrichen. Das Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2.
  • Das Sozialraumbudget ist weniger flexibel als der bisherige Entlastungsbetrag: Es muss im jeweiligen Monat verbraucht werden und kann nicht angespart werden. Für Verpflegungskosten in der Tagespflege kann es nicht mehr genutzt werden.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hält vor allem die Änderungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege für gravierend: Die Nachfrage nach Entlastungsangeboten werde sinken, und viele dieser Angebote könnten dann nicht mehr aufrechterhalten werden.

Was Sie tun können
Je mehr Betroffene sich an ihre Abgeordneten wenden, umso größer wird der Druck, den Gesetzentwurf noch einmal zu ändern. Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten oder gehen Sie ins Wahlkreisbüro und erzählen Sie, was das PNOG für Sie persönlich bedeuten würde. Wer Ihren Wahlkreis vertritt, finden Sie unter abgeordnetenwatch.de. Dort können Sie Ihre Fragen auch direkt stellen.

Über die Reform sprechen wir auch auf unserer offenen Mitgliederversammlung am 5. November. Bei Fragen zu Ihrer eigenen Situation hilft Ihnen unsere Beratung weiter: 0361 60255744.

Quelle: Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V., Stand 21. Oktober 2026